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Webcam Bensersiel

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

STRANDREGELN

für den bewirtschafteten Haupt- und Badestrand der Esens-Bensersiel Tourismus GmbH.

Die Esens-Bensersiel Tourismus GmbH (im Folgenden EBT GmbH genannt) unterhält mehrere touristische Einrichtungen im Nordseeheilbad Bensersiel u.a. ein Strandbad. Die Benutzung des ausgewiesenen Strandbereichs ist grundsätzlich kostenpflichtig, denn der Strandbereich ist künstlich angelegt und aufwendig bewirtschaftet.

Mit Betreten des ausgewiesenen Bereichs gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

 

§1 Strandeintritt

Die Nutzung des Strandbereichs ist kostenpflichtig. Der Strandeintritt ist an den Kassen von Camping, Strand oder Tourist-Information zu entrichten.

Der Kassenbon dient als Nachweis und muss aufbewahrt werden.

Bürger der Stadt und Samtgemeinde Esens und Gästekarteninhaber (NordseeServiceCard oder NordseeCard) zahlen keinen Strandeintritt.

 

§2 Kontrollen

Mitarbeiter der EBT GmbH kontrollieren den Strandbereich. Ein Nachweis (Kassenbon oder Gästekarte) ist bei Kontrollen vorzuweisen.

Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten, ansonsten kann ein Strandverweis ausgesprochen werden.

 

§3 Zweck der Strandregeln

  1. Die Strandregeln dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit, damit sich alle Besucher wohl fühlen und Ruhe finden können. Die Beachtung liegt daher in ihrem eigenen Interesse.

 

§4 Badegebiet & Badeaufsicht

  1. Das Baden am Badestrand ist aus Sicherheitsgründen nur in dem örtlich bezeichneten und abgegrenzten Badegebiet und in dem von der EBT GmbH festgesetzten Zeitraum gestattet.
  1. Die Besetzung der Badeaufsicht findet von Juni – August statt und ist durch Dienstflaggen gekennzeichnet.
  2. Den Anweisungen und Signalen der Badeaufsicht ist Folge zu leisten (siehe auch zusätzliche Beschilderungen mit Badehinweisen).

 

§5 Badebekleidung

Das öffentliche Baden (Wasser-, Luft- und Sonnenbaden) und der sonstige Aufenthalt am Badestrand sind nur in einer an öffentlichen Badeplätzen üblichen Badebekleidung gestattet.

§6 gewerbliche Nutzung ist grundsätzlich untersagt

  1. Das Anbieten von Waren jeglicher Art, das gewerbemäßige Fotografieren und Schaustellungen innerhalb des Badestrandes bedürfen einer Erlaubnis der EBT GmbH. Diese wird nur schriftlich durch die Geschäftsführung erteilt.
  2. Das eigenmächtige Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen sowie Strandkörben ist nicht erlaubt.

 

§7 Tiere am Strand

Die Mitnahme von Tieren ist in diesem Bereich nicht erlaubt. Bitte nutzen Sie die zahlreichen Alternativflächen, die auf den Ortsplänen ausgewiesen sind (z.B. Naturstrand im Osten).

§8 Verkehr innerhalb des Strand- und Badegebietes

  1. Kraftfahrzeuge dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der EBT GmbH auf festgelegten Wegen den Badestrand befahren. Mitgeführte Fahrzeuge sind am Badestrand zu schieben und an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. Motorräder, Mopeds und Mofa dürfen auf das Strandgelände nicht mitgenommen werden.
  1. Das Fahren mit Booten und Wasserfahrzeugen jeglicher Art sowie die Ausübung des Wasserskis und Windsurfing, einschließlich Kitesurfing, ist verboten. (Ausnahme Stand-Up-Paddel- außerhalb des Badefelds).
  2. Nur Boote der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), der DLRG oder anderer Hilfsorganisationen haben bei der Erfüllung ihrer Aufsichtsfunktion und im Einsatz Sonderrechte.

 

§9 Ordnung und Sauberkeit

  1. Die vorhandenen Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zum 14. Lebensjahr benutzt werden. Die Nutzung der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Die Benutzung von Tonwiedergabegeräten (Smartphones, Radios, CD-Playern usw.) und geräuscherzeugenden Spielzeugen sowie das Fliegenlassen von Modellflugzeugen, Drachen und ähnlichen Spielgeräten ist untersagt. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für extra dafür ausgewiesene Flächen. (z.B. die Drachenwiese am Westende von Bensersiel – mit extra Parkflächen)
  3. Abfälle jeglicher Art sind ordnungsgemäß in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
  4. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Besucher dürfen auf dem gesamten Strandgelände keine mit Kameras bestückten Fluggeräte, wie Drohnen, Multicopter/Quadrocopter usw., geflogen werden, es sei denn Sie haben eine Ausnahmeerlaubnis oder Drehgenehmigung der EBT GmbH.

 

§10 Wattwanderungen

Wattwanderungen dürfen nur unter Leitung eines Wattführers, der im Besitz eines Erlaubnisscheins für Wattwanderungen im Wattenmeer ist, durchgeführt werden.

 

§11 Erste Hilfe

  1. In den Wasserrettungsstationen befinden sich Erste-Hilfe-Standorte. Während der allgemeinen Betriebszeit (10.00 bis 18.00 Uhr – mindestens aber täglich 1 STD Vor und 1 Std nach Hochwasser) erfolgt die Erstversorgung durch die Badeaufsicht der DLRG oder der EBT GmbH.
  2. Ein Verzeichnis über die Ärzte und Rettungsdienste sowie Defibrilatoren hängt im Strandportal oder der Campinganmeldung aus.

 

§12 Sicherheit

  1. Das Abbrennen von offenen Feuern und das Grillen am Strand sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  2. Das Buddeln im Badefeld ist untersagt, denn Löcher bilden bei Flut eine gravierende Verletzungsgefahr und unsere kleinen Besucher können darin ertrinken.

 

§13 Haftung der Besucher

Jeder Besucher haftet für die Schäden, die der EBT GmbH durch sein Verschulden entstehen.

 

§14 Haftung der EBT GmbH

Die Benutzung des Strandbades und seiner Nebeneinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.

 

15 Wünsche und Beschwerden

Wünsche und Beschwerden der Besucher nimmt das Personal entgegen. Es schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und Beschwerden sind an die Esens-Bensersiel Tourismus GmbH, am Strand 8, 26427 Bensersiel zu richten.

Bensersiel, Januar 2023

Claudia Eilts, Geschäftsführung